Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen teilweise verfassungswidrig
Kategorie: Steuern und Recht | 26. November 2024
Das ausnahmslose Verbot von ärztlichen Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern ist teils verfassungswidrig. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvL 1/24). Der Gesetzgeber ist zur Neuregelung spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 verpflichtet. Bis zu einer Neuregelung gilt das bisherige Recht fort.
Quelle: www.datev.de