Krankenkasse muss Echthaarperücke bezahlen
Kategorie: Steuern und Recht | 30. März 2021
Das SG Dresden entschied, dass eine dauerhaft kahlköpfige Frau von der Krankenkasse auch die Versorgung mit einer Echthaarperücke verlangen darf, wenn sich dies langfristig als die kostengünstigste Variante darstellt (Az. S 18 KR 304/18).
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Quelle: www.datev.de