Krankenkasse muss Echthaarperücke bezahlen

Kategorie: Steuern und Recht | 30. März 2021

Das SG Dresden entschied, dass eine dauerhaft kahlköpfige Frau von der Krankenkasse auch die Versorgung mit einer Echthaarperücke verlangen darf, wenn sich dies langfristig als die kostengünstigste Variante darstellt (Az. S 18 KR 304/18).

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Quelle: www.datev.de

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