Krankenkassen dürfen Programme für Versorgungsmanagement nicht in Kooperation mit privaten Beratungsunternehmen vereinbaren
Kategorie: Recht | 8. Oktober 2019
Krankenkassen dürfen Programme für Versorgungsmanagement nicht in Kooperation mit privaten Beratungsunternehmen vereinbaren, denn hierfür fehlt es den Krankenkassen an einer gesetzlichen Grundlage. Das hat das BSG entschieden und die Revision der klagenden Krankenkasse zurückgewiesen (Az. B 1 A 3/19 R).
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Quelle: www.datev.de