Krankenkassen dürfen Programme für Versorgungsmanagement nicht in Kooperation mit privaten Beratungsunternehmen vereinbaren

Kategorie: Recht | 8. Oktober 2019

Krankenkassen dürfen Programme für Versorgungsmanagement nicht in Kooperation mit privaten Beratungsunternehmen vereinbaren, denn hierfür fehlt es den Krankenkassen an einer gesetzlichen Grundlage. Das hat das BSG entschieden und die Revision der klagenden Krankenkasse zurückgewiesen (Az. B 1 A 3/19 R).

Weitere Informationen: Krankenkassen dürfen Programme für Versorgungsmanagement nicht in Kooperation mit privaten Beratungsunternehmen vereinbaren

Quelle: www.datev.de

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