Krankenversicherung der Rentner: Vorversicherungszeiten gerechtfertigt
Kategorie: Recht | 13. Februar 2019
Die erforderlichen Vorversicherungszeiten bei Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) haben nach Ansicht der Bundesregierung ihre Berechtigung. Der Gesetzgeber beschränke bereits seit 1977 den Zugang zur KVdR, indem bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllt sein müssten, heißt es in der Antwort (19/7565) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
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Quelle: www.datev.de