Krankenversicherung der Rentner: Vorversicherungszeiten gerechtfertigt

Kategorie: Recht | 13. Februar 2019

Die erforderlichen Vorversicherungszeiten bei Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) haben nach Ansicht der Bundesregierung ihre Berechtigung. Der Gesetzgeber beschränke bereits seit 1977 den Zugang zur KVdR, indem bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllt sein müssten, heißt es in der Antwort (19/7565) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Weitere Informationen: Krankenversicherung der Rentner: Vorversicherungszeiten gerechtfertigt

Quelle: www.datev.de

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