Krankes Kind zur Arbeit mitgenommen – kein fristloser Kündigungsgrund

Kategorie: Recht | 10. September 2019

Nimmt eine Altenpflegefachkraft ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. So entschied das ArbG Siegburg (Az. 3 Ca 642/19).

Weitere Informationen: Krankes Kind zur Arbeit mitgenommen – kein fristloser Kündigungsgrund

Quelle: www.datev.de

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