Krebs als Berufskrankheit auch bei ehemaligen Rauchern

Kategorie: Steuern und Recht | 27. September 2023

Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat. Dies entschied das BSG (Az. B 2 U 8/21 R).

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Quelle: www.datev.de

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