"Kreisumlage": Pflicht zur Anhörung der Gemeinden
Kategorie: Recht | 23. Juli 2018
Nach Auffassung des OVG Mecklenburg-Vorpommern hat der Landkreis bei Erlass der Haushaltssatzung im Jahr 2013, mit der die Kreisumlage festgesetzt wurde, seine Pflicht zur Anhörung der Gemeinde über die Höhe der Kreisumlage verletzt.
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Quelle: www.datev.de