Krippenplatzkündigung: vorformulierte Kündigungsfrist unwirksam
Kategorie: Recht | 2. November 2018
Das AG München hat eine vorformulierte Kündigungsfrist in Krippenverträgen von sechs Monaten als unangemessen lang und damit als unwirksam angesehen (Az. 242 C 12495/18).
Weitere Informationen: Krippenplatzkündigung: vorformulierte Kündigungsfrist unwirksam
Quelle: www.datev.de