Krippenplatzkündigung: vorformulierte Kündigungsfrist unwirksam

Kategorie: Recht | 2. November 2018

Das AG München hat eine vorformulierte Kündigungsfrist in Krippenverträgen von sechs Monaten als unangemessen lang und damit als unwirksam angesehen (Az. 242 C 12495/18).

Weitere Informationen: Krippenplatzkündigung: vorformulierte Kündigungsfrist unwirksam

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten („Negativzinsen“) . . . ...

Der BGH hat mit vier Urteilen entschieden, dass die von . . . ... [weiterlesen]

28 Forderungen des DStV zur EU-Binnenmarktstrategie . . .

Weniger Bürokratie, eine effektive Verwaltung und die Gewährleistung hochwertiger Dienstleistungen . . . ... [weiterlesen]

Archiv