Kryptowährung bleibt erlaubnispflichtig
Kategorie: Recht | 12. Dezember 2018
Ein Urteil des Kammergerichts Berlin betrifft nicht die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wonach Finanzdienstleistungen mit Kryptowährungen erlaubnispflichtig sind. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6034) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5689) fest.
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Quelle: www.datev.de