Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch unwirksam

Kategorie: Recht | 21. August 2019

Das LAG Düsseldorf entschied, dass die fristlose Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch vom 13.07.2018 unwirksam ist. Auch die vom Tanztheater erklärte Anfechtung des Arbeitsvertrags vom 12.11.2018 blieb erfolglos. Der seit dem 01.05.2017 befristet bis zum 31.07.2022 abgeschlossene Arbeitsvertrag ist nicht beendet, sondern besteht weiter (Az. 8 Sa 99/19).

Weitere Informationen: Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch unwirksam

Quelle: www.datev.de

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