Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung
Kategorie: Recht | 20. Februar 2019
Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, lt. BAG nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt (Az. 2 AZR 746/14).
Weitere Informationen: Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung
Quelle: www.datev.de