Kündigung des künstlerischen Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Oktober 2021

Das LAG Berlin-Brandenburg hat wie bereits das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des künstlerischen Leiters der Staatlichen Ballettschule vom 8. Juni 2020 unwirksam ist und der Kläger weiter zu beschäftigten ist (Az. 13 Sa 1608/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Umstellung auf das BZSt online.portal und . . . ...

Das BZSt weist auf die im Jahr 2025 erfolgende Umstellung . . . ... [weiterlesen]

Preise für Wohnimmobilien im 3. Quartal . . . ...

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. . . . ... [weiterlesen]

Archiv