Kündigung einer Leiharbeitnehmerin nur wegen dreimonatiger Unterbrechung des Einsatzes ungerechtfertigt
Kategorie: Recht | 21. März 2018
Laut ArbG Mönchengladbach ist die Kündigung einer Leiharbeitnehmerin ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der dauerhafte Einsatz beim Kunden auf dessen Wunsch für drei Monate und einen Tag unterbrochen wird (Az. 1 Ca 2686/17).
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Quelle: www.datev.de