Kündigung einer Professorin unwirksam – Auflösungsantrag erfolglos
Kategorie: Recht | 24. Januar 2019
Das LAG Düsseldorf hat die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung einer Professorin vom 02.11.2017 für unwirksam erachtet. Die Vorwürfe seien teilweise bereits abgemahnt und als Kündigungsvorwurf verbraucht, wie z. B. die eigenmächtige Beauftragung des Korrekturassistenten. Der von der Hochschule gestellte Auflösungsantrag hatte keinen Erfolg (Az. 7 Sa 370/18).
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Quelle: www.datev.de