Kündigung einer Professorin unwirksam – Auflösungsantrag erfolglos

Kategorie: Recht | 24. Januar 2019

Das LAG Düsseldorf hat die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung einer Professorin vom 02.11.2017 für unwirksam erachtet. Die Vorwürfe seien teilweise bereits abgemahnt und als Kündigungsvorwurf verbraucht, wie z. B. die eigenmächtige Beauftragung des Korrekturassistenten. Der von der Hochschule gestellte Auflösungsantrag hatte keinen Erfolg (Az. 7 Sa 370/18).

Weitere Informationen: Kündigung einer Professorin unwirksam – Auflösungsantrag erfolglos

Quelle: www.datev.de

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