Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig

Kategorie: Steuern und Recht | 25. April 2024

Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche sie im Rahmen ihrer Bewerbung vorlegte, die Grundsätze der wissenschaftlichen Redlichkeit vorsätzlich nicht eingehalten hat (Az. 2 Ca 345/23).

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Quelle: www.datev.de

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