Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB
Kategorie: Recht | 1. März 2018
Der BGH entschied, dass ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kann (Az. XII ZR 94/17).
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Quelle: www.datev.de