Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen

Kategorie: Recht | 23. August 2018

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Busfahrers für wirksam gehalten, der auf einer für Touristen wichtigen Buslinie eingesetzt war und von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt hatte (Az. 10 Sa 469/18).

Weitere Informationen: Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen

Quelle: www.datev.de

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