Kündigung eines Mitarbeiters der Bundeswehr wegen Verbindungen in die rechtsextreme Szene
Kategorie: Recht | 18. Juli 2019
Das ArbG Berlin hat die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr für rechtswirksam gehalten. Der Mitarbeiter war einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig, hatte sich an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt und in den sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert (Az. 60 Ca 455/19).
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Quelle: www.datev.de