Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen

Kategorie: Steuern und Recht | 23. März 2021

Die Kündigung eines schwerbehinderten 55-Jährigen nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen war rechtmäßig. Das LAG Düsseldorf wies die Kündigungsschutzklage dagegen ab (Az. 5 Sa 231/20).

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Quelle: www.datev.de

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