Kündigung wegen Essensresten in Dachrinne rechtmäßig

Kategorie: Steuern und Recht | 4. November 2024

Ein Mieter einer Dachgeschosswohnung entsorgte über sein Fenster Essensreste in eine Dachrinne. Das AG Hannover hat entschieden, dass der Mieter seine Wohnung räumen muss (Az. 510 C 5216/23).

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Quelle: www.datev.de

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