Kündigung wegen Essensresten in Dachrinne rechtmäßig
Kategorie: Steuern und Recht | 4. November 2024
Ein Mieter einer Dachgeschosswohnung entsorgte über sein Fenster Essensreste in eine Dachrinne. Das AG Hannover hat entschieden, dass der Mieter seine Wohnung räumen muss (Az. 510 C 5216/23).
Quelle: www.datev.de