Kündigungsklausel in Bausparverträgen unwirksam
Kategorie: Recht | 13. Juni 2018
Das OLG Karlsruhe entschied, dass eine in den Allgemeinen Bausparbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Kündigungsklausel unwirksam und deren Verwendung zu unterlassen ist (Az. 17 U 131/17).
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Quelle: www.datev.de