Kündigungsschutzklagen von Beschäftigten der Air Berlin abgewiesen

Kategorie: Recht | 21. Januar 2019

Das LAG Berlin-Brandenburg hat in mehreren Entscheidungen die Kündigungsschutzklagen von Piloten der ehemaligen Air Berlin abgewiesen. Die ausgesprochenen Kündigungen seien aufgrund der Einstellung des Betriebs wirksam (Az. 7 Sa 795/18, 15 Sa 814/18 und 9 Sa 799/18).

Weitere Informationen: Kündigungsschutzklagen von Beschäftigten der Air Berlin abgewiesen

Quelle: www.datev.de

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