Künstlersozialabgabe auch 2020 stabil bei 4,2 Prozent

Kategorie: Recht | 12. September 2019

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist am 05.09.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Weitere Informationen: Künstlersozialabgabe auch 2020 stabil bei 4,2 Prozent

Quelle: www.datev.de

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