Künstlersozialabgabe auch im Jahr 2022 bei 4,2 Prozent
Kategorie: Steuern und Recht | 6. August 2021
Das BMAS hat zur KSA-VO 2022 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird auch im Jahr 2022 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 Prozent betragen.
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Quelle: www.datev.de