Kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden
Kategorie: Steuern und Recht | 15. März 2022
Wird im Rahmen eines Wertgutachtens die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann diese der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden. Dies entschied das FG Münster (Az. 1 K 1741/18 E).
Quelle: www.datev.de