Kürzung der Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners
Kategorie: Recht | 11. Dezember 2018
Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5 v. H. gekürzt wird, liegt darin lt. BAG keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters (Az. 3 AZR 400/17).
Weitere Informationen: Kürzung der Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners
Quelle: www.datev.de