Kundenschutz bei Internetverträgen auf dem Prüfstand
Kategorie: Recht | 19. Oktober 2018
Was tun, wenn Netzbetreiber ihre Kunden mit schnellem Internet locken, die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate aber tatsächlich nicht erreicht wird? Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mehr für den Kundenschutz bei Internetverträgen getan werden muss. Die Bundesregierung bittet daher um Prüfung, ob Netzbetreiber ihre Kunden ausreichend über die tatsächliche Breitbandgeschwindigkeit im Einzugsgebiet aufklären.
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Quelle: www.datev.de