Kundgebung mit Moses-Statue beim Katholikentag nur eingeschränkt möglich
Kategorie: Recht | 11. Mai 2018
Die versammlungsrechtliche Auflage, während des Katholikentages in Münster nicht mit einer etwa drei Meter hohen Moses-Statue u. a. auf dem Domplatz zu demonstrieren, ist rechtmäßig. So hat das VG Münster entschieden (Az. 1 L 507/18).
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Quelle: www.datev.de