Kurzarbeitergeld: Arbeitgeberrisiko in der Pandemie

Kategorie: Steuern und Recht | 24. September 2024

Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 20 AL 201/22).

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Quelle: www.datev.de

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