Kurzarbeitergeld: Arbeitgeberrisiko in der Pandemie
Kategorie: Steuern und Recht | 24. September 2024
Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 20 AL 201/22).
Quelle: www.datev.de