Ladenkassen: Keine weitere Fristverlängerung

Kategorie: Steuern | 2. Juli 2020

Ab Oktober 2020 müssen manipulationssichere Registrierkassen im Unternehmen eingesetzt werden. Damit endet die Übergangsregel am 30. September 2020 – und wird nach Auskunft des BMF nicht verlängert. Dies hat das Ministerium dem BdSt schriftlich mitgeteilt.

Weitere Informationen: Ladenkassen: Keine weitere Fristverlängerung

Quelle: www.datev.de

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