Lärm durch Kinderspielplatz zumutbar
Kategorie: Recht | 13. November 2017
Laut OVG Rheinland-Pfalz sind die von der Nutzung eines geplanten Kinderspielplatzes hervorgerufenen Lärmbeeinträchtigungen von den Nachbarn in der Regel als zumutbar hinzunehmen (Az. 1 C 11131/16.OVG).
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Quelle: www.datev.de