"Lärm" von einem angestammten gemeindlichen Brunnen ist hinzunehmen

Kategorie: Recht | 23. August 2017

Der VGH Baden-Württemberg hat eine Klage von Anwohnern des Marienplatzes in Ravensburg letztinstanzlich abgewiesen. Die Anwohner können nicht verlangen, dass das Landratsamt Ravensburg wegen der von dem Brunnen auf dem Marienplatz ausgehenden Lärmimmissionen tätig wird (Az. 10 S 1878/16).

Weitere Informationen: "Lärm" von einem angestammten gemeindlichen Brunnen ist hinzunehmen

Quelle: www.datev.de

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