Lärm von Schulsportanlage ist von Nachbarn hinzunehmen
Kategorie: Recht | 23. Oktober 2017
Der von der Schulsportanlage des Leibniz-Gymnasiums in Neustadt/Wstr. ausgehende Lärm ist von Nachbarn hinzunehmen. So entschied das VG Neustadt (Az. 5 K 60/17).
Weitere Informationen: Lärm von Schulsportanlage ist von Nachbarn hinzunehmen
Quelle: www.datev.de