LAG zum Zugang einer Kündigung: Einwurf-Einschreiben nur mit Auslieferungsbeleg – Nachweis Einlieferung reicht nicht!
Kategorie: Steuern und Recht | 17. Juni 2024
Den Zugang einer Kündigung gerichtsfest zu beweisen, erfordert den Auslieferungsbeleg der Post. Einlieferungsbeleg und Sendestatus allein reichen nicht. So entschied das LAG Baden-Württemberg (Az. 15 Sa 20/23). Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de