Land Berlin: Gute Nachrichten für die Kindertagespflege
Kategorie: Recht | 15. Juli 2019
Im Entgelt, das das Land Berlin Tagespflegepersonen zahlt, sind die Sozialversicherungsbeiträge pauschal enthalten. Wenn Tagespflegepersonen tatsächlich weniger an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen als diese Pauschale beträgt, muss die Differenz versteuert werden. Um diese Differenz gering zu halten, war für 2019 eine Verfahrensänderung angekündigt worden: In 2019 sollten Tagesmütter die tatsächlichen Zahlungen an ihr Jugendamt melden und die Entgelte sollten entsprechend angepasst werden.
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Quelle: www.datev.de