Land muss Beihilfeleistungen für Kosten einer künstlichen Befruchtung auch bei Unverheirateten gewähren
Kategorie: Recht | 24. September 2019
Der VGH Hessen hat das Land Hessen verpflichtet, Beihilfeleistungen für Kosten einer künstlichen Befruchtung auch bei Unverheirateten zu gewähren (Az. 1 A 731/17).
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Quelle: www.datev.de