Land muss Beihilfeleistungen für Kosten einer künstlichen Befruchtung auch bei Unverheirateten gewähren

Kategorie: Recht | 24. September 2019

Der VGH Hessen hat das Land Hessen verpflichtet, Beihilfeleistungen für Kosten einer künstlichen Befruchtung auch bei Unverheirateten zu gewähren (Az. 1 A 731/17).

Weitere Informationen: Land muss Beihilfeleistungen für Kosten einer künstlichen Befruchtung auch bei Unverheirateten gewähren

Quelle: www.datev.de

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