Landkreis haftet als Veranstalter eines Ferienprogramms für einen Traktorunfall, durch den ein 7-jähriger Junge schwer verletzt wurde

Kategorie: Steuern und Recht | 12. September 2023

Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass ein Landkreis, der über sein Jugendamt einen Ferienpass zum Kauf herausgibt und sich selbst darin als Veranstalter bezeichnet, für Unfälle der Teilnehmenden während der Veranstaltung haftet, auch wenn diese von einer Privatperson durchgeführt wird (Az. 9 U 49/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV fordert sanktionsfreie „Schonfrist“ bei der . . . ...

Auch im vierten Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie reißen die . . . ... [weiterlesen]

Fragen und Antworten zur Einführung der . . . ...

Gut einen Monat nach der Veröffentlichung des Einführungsschreibens zur E-Rechnung . . . ... [weiterlesen]

Archiv