Laufende Kindergeldzahlungen und eine Kindergeldnachzahlung können auf verschiedene Konten zu leisten sein

Kategorie: Steuern | 3. Mai 2018

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass ein Anspruch auf Nachzahlung von Kindergeld grundsätzlich durch Zahlung auf ein benanntes Konto erlösche (Az. 2 K 158/16).

Weitere Informationen: Laufende Kindergeldzahlungen und eine Kindergeldnachzahlung können auf verschiedene Konten zu leisten sein

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglichte steuerfreie . . . ...

Das FG Hamburg hat erneut entschieden, dass nach seiner Ansicht . . . ... [weiterlesen]

Keine wirksame Klagerhebung per E-Mail oder . . . ...

Die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) ist wirksam, obwohl sie vor . . . ... [weiterlesen]

Archiv