Lautsprecherdurchsage im Möbelhaus begründet keinen Arbeitsunfall
Kategorie: Recht | 30. April 2019
Ein Versicherter, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach ausgerufen worden sei, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das SG Dortmund (Az. S 17 U 1169/16).
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Quelle: www.datev.de