Lautsprecherdurchsage im Möbelhaus begründet keinen Arbeitsunfall

Kategorie: Recht | 30. April 2019

Ein Versicherter, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach ausgerufen worden sei, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das SG Dortmund (Az. S 17 U 1169/16).

Weitere Informationen: Lautsprecherdurchsage im Möbelhaus begründet keinen Arbeitsunfall

Quelle: www.datev.de

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