Lebendorganspende im EU-Ausland: Übernahme der Transplantationskosten durch Krankenkasse nur bei Einhaltung deutscher Rechtsvorschriften
Kategorie: Recht | 17. April 2019
Eine deutsche Krankenkasse hat die Kosten für eine Lebendspende (hier: Nierentransplantation) nur dann zu übernehmen, wenn diese nach dem Transplantationsgesetz zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der ärztliche Eingriff von Deutschland ins EU-Ausland (hier: Niederlande) verlegt wird. Das hat das SG Berlin entschieden (Az. S 76 KR 1425/17).
Weitere Informationen: Lebendorganspende im EU-Ausland: Übernahme der Transplantationskosten durch Krankenkasse nur bei Einhaltung deutscher Rechtsvorschriften
Quelle: www.datev.de