Lebendorganspende im EU-Ausland: Übernahme der Transplantationskosten durch Krankenkasse nur bei Einhaltung deutscher Rechtsvorschriften

Kategorie: Recht | 17. April 2019

Eine deutsche Krankenkasse hat die Kosten für eine Lebendspende (hier: Nierentransplantation) nur dann zu übernehmen, wenn diese nach dem Transplantationsgesetz zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der ärztliche Eingriff von Deutschland ins EU-Ausland (hier: Niederlande) verlegt wird. Das hat das SG Berlin entschieden (Az. S 76 KR 1425/17).

Weitere Informationen: Lebendorganspende im EU-Ausland: Übernahme der Transplantationskosten durch Krankenkasse nur bei Einhaltung deutscher Rechtsvorschriften

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Guidelines zur KI-Definition (AI Act) veröffentlicht . . .

Die EU-Kommission hat am 06.02.2025 Leitlinien veröffentlicht, die das Ziel . . . ... [weiterlesen]

Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich . . . ...

Die steuerlichen Rahmenbedingungen zählen für die Betriebe in Deutschland klar . . . ... [weiterlesen]

Archiv