Lehrerin mit Kopftuch darf nicht an Berliner Grundschule unterrichten
Kategorie: Recht | 11. Mai 2018
Das ArbG Berlin hat die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit einem muslimischen Kopftuch unterrichten wollte, da das Berliner Neutralitätsgesetz den Einsatz einer Lehrerin mit Kopftuch an einer Grundschule verbiete (Az. 60 Ca 8090/17).
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Quelle: www.datev.de