Leiharbeitnehmer scheitert mit Klage auf Equal Pay
Kategorie: Recht | 16. Februar 2018
Das ArbG Gießen hat die Klage eines Leiharbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Zahlung von Equal Pay abgewiesen. Durch die Tarifverträge der Leiharbeitsbranche, abgeschlossen werde in zulässiger Weise vom Grundsatz des Equal Pay abgewichen (Az. 7 Ca 246/17).
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Quelle: www.datev.de