Leistungen für Hinterbliebene verjähren nach vier Jahren

Kategorie: Steuern und Recht | 18. September 2023

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Erhebung der Verjährungseinrede nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Verwaltung keine Fehler anzulasten sind (Az. L 14 U 117/22).

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Quelle: www.datev.de

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