Leistungen für Hinterbliebene verjähren nach vier Jahren
Kategorie: Steuern und Recht | 18. September 2023
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Erhebung der Verjährungseinrede nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Verwaltung keine Fehler anzulasten sind (Az. L 14 U 117/22).
Quelle: www.datev.de