Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder
Kategorie: Recht | 19. Dezember 2017
Laut BVerwG steht einem Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss nicht entgegen, dass die betroffenen Kinder in Portugal leben, wenn der alleinerziehende Elternteil in Deutschland mehr als nur geringfügig beschäftigt ist (Az. 5 C 36.16).
Weitere Informationen: Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder
Quelle: www.datev.de