LG Berlin untersagt Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten
Kategorie: Steuern und Recht | 16. November 2021
Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des vzbv gegen die Sparda-Bank Berlin entschieden und entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis für unzulässig erklärt (Az. 16 O 43/21).
Quelle: www.datev.de