LG Düsseldorf untersagt Werbung für kostenloses Girokonto als irreführend

Kategorie: Recht | 19. Dezember 2018

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank hatte gegenüber angestellten Ärzten, die zugleich Mitglied des Marburger Bundes sind, für den Abschluss eines Girokontovertrages unter der Überschrift „Das kostenlose apoGirokonto“ geworben. Tatsächlich verlangt die Bank für die Ausstellung der sog. apoBankCard jedoch 9,50 Euro pro Kalenderjahr. Das LG Düsseldorf schloss sich nun der Auffassung, diese Werbung sei irreführend, der Wettbewerbszentrale an (Az. 38 O 84/18).

Weitere Informationen: LG Düsseldorf untersagt Werbung für kostenloses Girokonto als irreführend

Quelle: www.datev.de

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