LG München II verkennt Unterschied zwischen Berufung und Revision
Kategorie: Steuern und Recht | 29. September 2023
Zwar ist das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellung der ersten Instanz gebunden, bei Zweifeln muss es aber neue Beweise erheben. So entschied der BGH (Az. VIII ZR 20/23). Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de