LG München II verkennt Unterschied zwischen Berufung und Revision

Kategorie: Steuern und Recht | 29. September 2023

Zwar ist das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellung der ersten Instanz gebunden, bei Zweifeln muss es aber neue Beweise erheben. So entschied der BGH (Az. VIII ZR 20/23). Darauf weist die BRAK hin.

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Quelle: www.datev.de

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