Lieferservice muss über Allergene und Zusatzstoffe informieren
Kategorie: Recht | 16. Juli 2019
Ein Online-Lieferservice muss vor der Bestellung von Speisen und Getränken über die darin enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe informieren. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deliveroo Germany GmbH entschieden (Az. 16 O 304/17).
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Quelle: www.datev.de