Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 12. Juni 2017
Die EU-Abschlussprüferverordnung verpflichtet den Prüfungsausschuss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse, seine Empfehlung für die Bestellung eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft auf der Grundlage eines transparenten, diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens abzugeben. Für Zwecke der Durchführung solcher Auswahlverfahren veröffentlicht die WPK eine Liste aller Wirtschaftsprüfer, die berechtigt sind, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen.
Weitere Informationen: Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren
Quelle: www.datev.de