Lkw-Fahrer als Arbeitnehmer bei Nutzung eines Lkw des Auftraggebers

Kategorie: Recht | 17. August 2017

Laut SG Stuttgart sind Lkw-Fahrer, die bei ihrer Tätigkeit keinen eigenen Lkw, sondern einen Lkw des Auftraggebers nutzen, in der Regel abhängig beschäftigt (Az. S 2 R 1023/13).

Weitere Informationen: Lkw-Fahrer als Arbeitnehmer bei Nutzung eines Lkw des Auftraggebers

Quelle: www.datev.de

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